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Nach langer
Debatte/Kinderarzt hatte gewarnt: Missbildungen verursacht
n. Düsseldorf/Hamburg
(Eig. Bericht) – Nach einer langen Debatte zwischen Ärzten, Juristen und dem
Sozialausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen, hat sich das
nordrhein-westfälische Innenministerium entschlossen, Verkauf und Verordnung des
Schlafmittels „Contergan“ in der bisherigen Form in seinem Lande vorläufig zu
verbieten. Er unterrichtete alle Bundesländer von diesem Entschluss. Das
vorläufige Verbot geht auf die alarmierende Warnung des Kinderarztes Dr. W. Lenz
zurück, der in der Hamburger Universitätsklinik Untersuchungen über schwere
Missbildungen an Neugeborenen durchführte. Er vermutet, dass das Schlafmittel
„Contergan“, das von den betreffenden Müttern während der Schwangerschaft
eingenommen wurde, zu diesen Missbildungen führte.
Das Medikament war erst vor kurzem rezeptpflichtig geworden. Aus ärztlichen
Kreisen war jedoch wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das Schlafmittel
bei Dauergebrauch gesundheitliche Schäden hervorrufe.
Heute wird eine Reihe von Wissenschaftlern die Ermittlungen des Hamburger
Kinderarztes prüfen. Er hatte bereits vorher die Herstellerfirma des Medikaments
in Stolberg (Rheinland) gebeten, „Contergan“ sofort zurückzuziehen.
Dr. Lenz hatte auf dem Kinderärztekongress in Düsseldorf erklärt: „Ich kann es
mit meinem Gewissen als Arzt nicht vereinbaren, zu schweigen.“
Er hat sich mit der Vorgeschichte mehrerer Fälle befasst, in denen Kindern bei
ihrer Geburt ein Arm, eine Hand oder ein Fuß fehlte.
Er untersuchte, welche Medikamente die Mütter während der Schwangerschaft
eingenommen hatten, und hat herausgefunden, dass viele von ihnen „Contergan“
genommen hatten.
Neun Stunden lang saßen Dr. Lenz und Vertreter der Herstellerfirma im
Düsseldorfer Innenministerium mit Behördenvertretern und Ärzten zusammen. Die
Firma hat nach der Sitzung aus Vorsorge das Präparat auch selbst bis zur
wissenschaftlichen Klärung eventueller Zusammenhänge zwischen diesem Medikament
und Missgeburten aus dem Handel gezogen.
Dr. Lenz hatte gewarnt: Das Mittel müsse sofort zurückgezogen werden bis
einwandfrei nachgewiesen werden könne, dass es unschädlich sei.